Überbrückungshilfe beantragen
Wir beantragen die Überbrückungshilfe III Plus für Sie.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich alle Unternehmen, die in mindestens einem Monat des Förderzeitraums Juli 2021 bis Dezember 2021 (Verlängerung bis März 2022 geplant) im Vergleich zu dem Referenzmonat in 2019 einen Umsatzseinbruch von mindestens 30 % erlitten haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden bestimmte Fixkosten im Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Umsatzeinbrüchen für diese Monate:
- Umsatzeinbruch > 70 % bedeutet 100 % der Fixkosten als Förderung
- Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 % bedeutet 60 % der Fixkosten als Förderung
- Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 % bedeutet 40 % der Fixkosten als Förderung
Muss ich dafür bereits Mandant sein oder es in Zukunft werden?
Nein, auch wenn Sie bisher Ihre Steuererklärungen und Gewinnermittlungen selbst erstellt haben und das künftig nicht ändern wollen, helfen wir Ihnen sehr gern bei dem Antrag.
Was kostet die Beantragung?
Da die Gebührenermittlung durch die StBVV bestimmt wird und abhängig von der Fördersumme ist, kann diese Frage leider nicht pauschal beantwortet werden. Allerdings werden die Kosten für den Antrag auch als förderfähige Fixkosten übernommen, so dass Sie - je nach Förderquote - bis zu 100 % unserer Gebühren gefördert bekommen.
Sie erhalten von uns ein Angebot, bevor für Sie Kosten entstehen.
Was muss ich dafür tun?
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten mit dem Hinweis "Überbrückungshilfe" und einer unserer Experten meldet sich bei Ihnen.
KONTAKT
030 / 23 58 08 54
steuern@kaseletzky.de
Mühlenstr. 8a, 14167 Berlin
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